Vorgang löschen
Hier kannst du eine eigene Einreichung endgültig entfernen. Gib dazu die Vorgangsnummer aus der Eingangsbestätigung und die bei der Einreichung angegebene E-Mail-Adresse ein. Du übst damit dein Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO aus.
Die Löschung ist endgültig und kann nicht rückgängig gemacht werden. Auch hochgeladene Belege werden gelöscht.